AGB  §§

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere Verträge sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen für unsere Kunden.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Coachinghaus Schwarzwald (nachfolgend CS genannt) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt, mit entsprechender Buchungsbestätigung vom CS, der Vertrag zustande.
  2. Vertragspartner sind das CS und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem CS gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem CS eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, an den Kunden weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des CS.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das CS ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des CS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des CS gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen des CS sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das CS kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Das CS ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  4. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das CS berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  5. Das CS ist ferner berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des CS aufrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden, Stornierungen

  1. Das CS räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    1. Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Buchung hat das CS Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    2. Stornierungen bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin sind kostenfrei. Bei Stornierungen bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin berechnet CS 30% des gebuchten Gesamtbetrages. Bei Stornierungen von 1 Monat bis 1 Woche vor der Veranstaltung berechnet CS 50% des gebuchten Gesamtbetrages. Bei noch kurzfristigerer Stornierung sowie bei Nichterscheinung ohne vorheriger schriftlichen Stornierung berechnet CS 90% des gebuchten Gesamtbetrages.
    3. Nicht konsumierte Verpflegung und Mahlzeiten von Teilnehmern die zur Veranstaltung angemeldet wurden, können nicht erstattet werden.

  2. Hat das CS dem Kunden im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weiteren Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das CS keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim CS. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des CS

  1. Das CS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

    • höhere Gewalt oder andere vom CS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das CS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des CS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Team des CS zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter-oder Weitervermietung vorliegt;
    • das CS von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des CS nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des CS gefährdet erscheinen;
    • der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach §807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
  2. Das CS hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  3. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
  2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des CS.
  3. Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des CS Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des CS. Sofern der Vertragspartner des CS keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des CS. Das CS ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.01.2023